Die Zeitschrift Forbes nannte das Jahr 2009 das "Year of the Mega Data Breach". Mit 220 Millionen gestohlenen Datensätzen wird der 2008 aufgestellte Rekord von 35 Millionen um mehr als das sechsfache übertroffen. Einen großen Anteil an dieser Entwicklung tragen unsicher entwickelte Softwareapplikationen, die Datensysteme zum Selbstbedienungsladen für Kriminelle machen.
Die meisten Datenpannen werden gar nicht öffentlich bekannt. Doch die bereits bekannten Fälle, sollten einem zu denken geben. So häuften sich während der Weihnachtszeit Hinweise, dass im MP3-Shop einer bekannten deutschen Elektrohandelskette, ein Systemfehler Nutzern erlaubte, auf die Daten anderer Nutzer zuzugreifen und diese zu manipulieren. Um den Imageschaden gering zu halten, räumten die Verantwortlichen zwar einen Konfigurationsfehler im Auto-Login ein, jedoch nicht die Verletzung von Datenschutzgesetzen aufgrund unsicher entwickelter Software. Das Beispiel zeigt, dass trotz aller Bemühungen der Softwarehersteller und Datenhalter (Unternehmen, Organisationen und Behörden), diese den Nutzern und ihren Daten keinen adäquaten Schutz bieten.
Meiner Erfahrung nach ist es immer noch nicht selbstverständlich, dass Anforderungsdokumente für Software Angaben zur Zulässigkeit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit bei der Erhebung und Verarbeitung von Daten beinhalten. Diese Punkte sind aber unverzichtbare Eckpfeiler des Datenschutzes, die aufgrund der steigenden Zahl von Datenpannen noch stärker in den Fokus der Entscheider rücken sollten.
Es wird in der Praxis immer noch übersehen, dass neben Kreditkarten- oder Konto-Nummern auch personenbezogene Daten, wie beispielsweise Adressen und Telefonnummern, entwendet und weiterverkauft werden. Personenbezogene Daten sind wertvoll, denn sie werden eingesetzt, um folgende kriminelle Handlungen zu vollziehen:
Auch wenn meistens keine Einzelheiten an die Öffentlichkeit geraten, zeigen Datenpannen in vielen Fällen ein ähnliches Muster:
So werden die meisten Daten heutzutage über unsicher und fehlerhaft entwickelte Software entwendet. Kriminelle nutzen immer wieder die gleichen Sicherheitslücken und haben leichtes Spiel.
Aus diesem Grund ist es notwendig die universellen Datenschutzprinzipien in der Softwareentwicklung zu berücksichtigen:
Leider werden die Datenschutzprinzipien von den meisten Softwareherstellern und Datenhaltern bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Denn so könnten viele Sicherheitsrisiken minimiert und der Missbrauch von personenbezogenen Daten eingeschränkt werden. Darüber hinaus würde die konsequente Anwendung der Datenschutzprinzipien zur besseren Compliance beitragen.
Viele Softwarehersteller bieten zwar zusätzliche Komponenten an, um Compliance abzubilden. Diese Komponenten eignen sich jedoch ausschließlich zur Sicherstellung der Einhaltung verbindlicher Richtlinien des Datenschutzes. Es geht dabei hauptsächlich um Funktionen zur Überwachung und Protokollierung von Aktionen, die im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten stehen. Das sind zum Beispiel:
In dieser Form werden die Schutzmaßnahmen nah an den Daten implementiert, so dass der Lösungseinsatz sehr wirksam ist. Allerdings werden solche Komponenten von den meisten Herstellern nur separat angeboten und kosten extra. Die Integration im Zusammenhang mit behstehenden Applikationen und Datenbanken erweist sich aufgrund der hohen Komplexität auch als sehr aufwändig.
Der "Secure Software Development Life Cycle" (S-SDLC) von (ISC)² ist ein auf "Best Practices" basierender Softwareentwicklungsansatz, der Sicherheitsmerkmale genau so hoch priorisiert wie Funktionsmerkmale.
In allen S-SDLC-Phasen werden sicherheitsrelevante Aspekte (z.B. Datenschutzprinzipien) formal berücksichtigt:
Adäquater Datenschutz lässt sich am besten über sicher entwickelte Software erreichen. Der S-SDLC eignet sich sehr gut dazu, die Datenschutzprinzipien in den verschiedenen Entwicklungsphasen einzubinden. Trotz unterschiedlicher nationaler Gesetze sind die Datenschutzprinzipien weitestgehend mit den nationalen Gesetzen kompatibel. Deshalb wäre ihre Integration in Applikationen nicht nur theoretisch möglich, sondern auch praktisch machbar. Die vorgeschlagenen Datenschutzprinzipien können mit überschaubarem Aufwand in den S-SDLC eingebunden werden, um so den Datenschutz besser gewährleisten zu können.
Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Datenschutz.
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